Wir sind seit 2017 als Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz zertifiziert.
Das Reinigen und damit auch die Fermenterreinigung von Biogasanlagen sind fachbetriebspflichtige Tätigkeiten (§ 45 AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen).
Wir sind gemäß § 64 AwSV (Nachweis der Fachbetriebseigenschaft) verpflichtet, dem Betreiber einer Anlage unsere Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen, wenn dieser eine fachbetriebspflichtige Tätigkeit wie z. Bsp. Fermenterreinigung beauftragt.